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   BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80   

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https://dejure.org/1981,2707
BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80 (https://dejure.org/1981,2707)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1981 - 5 AZN 395/80 (https://dejure.org/1981,2707)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 (https://dejure.org/1981,2707)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80
    Der Beschwerdeführer hat diese abstrakten Rechtssätze zu bezeichnen (vgl. die Beschlüsse vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 und vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979; beide Beschlüsse sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76

    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80
    5 3. Dagegen besteht keine Divergenz, soweit die Beschwerdeführerin behauptet, das anzufechtende Urteil weiche vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15» März 1978 - 5 AZE 818/76 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Abhängigkeit ab.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80
    Der Beschwerdeführer hat diese abstrakten Rechtssätze zu bezeichnen (vgl. die Beschlüsse vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 und vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979; beide Beschlüsse sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn das Landesarbeitsgericht über mehrere prozessuale Ansprüche entschieden hat, ohne die Revision zuzulassen und ohne Beschränkung auf einen abtrennbaren Teil der Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wird (Anschluß an BAG, Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72a ArbGG 1979).

    Für die Nichtzulassungsbeschwerde kann jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn - wie hier - nicht dargelegt ist, daß die nicht ausdrücklich in der Begründung berührten Ansprüche in ihrem rechtlichen Bestand von der im übrigen aufgeführten Divergenz abhängen (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979).

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
    Die Zulassung der Revision kann auf einen rechtlich oder tatsächlich abtrennbaren Teil eines Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, z. B. auf einen von mehreren selbständigen Ansprüchen, auf Teile eines Anspruchs, auf Forderung und Gegenforderung, auf Klage und Widerklage und ähnliches (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979; BAGE 40, 250 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BAGE 47, 179 = AP Nr. 89 zu § 626 BGB ; BAGE 47, 355 = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG ; BAGE 51, 314 = AP Nr. 2 zu § 180 BGB und BAGE 52, 122 = Nr. 101 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 92/84
    Die vom Kläger behauptete Divergenz besteht jedoch nur hinsichtlich der Entscheidung über den Hilfsantrag, so daß die Zulassung auf diesen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstandes zu beschränken ist (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979).

    Die Kostenentscheidung war auch bei einem nur teilweisen Erfolg der Beschwerde dem Revisionsverfahren vorzubehalten (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981, aaO).

  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

    Anders ist es nur, wenn die übrigen Urteilsaussprüche in ihrem rechtlichen Bestand von dem divergierenden Urteilsausspruch abhängen (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 -, AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979).
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